
Corona Update
Zutritt nach der 2G+ Regelung
Der Zutritt ist mit einem Nachweis über eine Immunisierung möglich
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plus zusätzlichem tagesaktuellen, negativen Test einer zertifizierten Teststelle (24-Stunden-Regel) oder
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Selbsttest vor Ort oder
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negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist
Bitte halte Deinen Nachweis beim Check-In bereit. Nachweise sind nur in Form eines Originaldokuments gültig.
Der Impfnachweis muss mittels der Corona-Warn-App bzw. CovPass-App oder Impfzertifikat erbracht werden.
Ausnahmen von der Testpflicht bei der 2G+ Regelung:
Personen, die Ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben
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Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten (statt wie zuvor sechs Monaten) ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben. Also die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von BioNtech/Pfizer oder Moderna sowie mit dem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder die Impfung mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson
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Personen, die ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben und deren Genesennachweis maximal drei Monate alt ist
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Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt
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Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt
